Foto - Kontrollen

Um die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen sicherzustellen, werden die Erzeugung von Milch und ihr Weg vom Bauernhof über die Molkerei in den Handel viele Male kontrolliert.

Bereits am landwirtschaftlichen Betrieb finden zahlreiche Kontrollen statt:

  • AmtstierärztInnen überprüfen mindestens alle fünf Jahre, ob die Vorschriften in der Tierhaltung eingehalten werden.

Zudem gibt es einige Kontrollen, die zum Großteil von unabhängigen Organisationen durchgeführt werden. Diese werden zum Beispiel von der AMA in Auftrag gegeben.

  • Molkereien stellen die Gentechnikfreiheit ihrer zuliefernden Milchbetriebe sicher.
  • MitarbeiterInnen der AMA kontrollieren, ob die Bedingungen für beantragte Fördermittel erfüllt werden. Darunter versteht man, ein Art Entgelt/Lohn, welches Bäuerinnen und Bauern von der öffentlichen Hand für bestimmte Leistungen bekommen.
  • Zusätzlich hat jeder Landwirt und jede Landwirtin für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Sorge zu tragen. Dazu müssen genaue Aufzeichnungen geführen: Wenn zum Beispiel Auslauf vorgeschrieben ist, muss er jeden Tag eintragen, ob die Jungtiere und Kühe ins Freie gelassen hat. Die Aufzeichnungen werden kontrolliert.
  • Bio-Betriebe werden von unabhängigen Kontrollstellen mindestens einmal jährlich zusätzlich kontrolliert, ob sie die Bio-Vorschriften einhalten.

Zwischen Bauernhof und Molkerei wird die Milch zweimal kontrolliert, beim Abholen und bei der Anlieferung. Der Milchwagenfahrer/Die Milchwagenfahrerin prüft, ob die Milch zum Beispiel frei von Medikamentenrückständen ist.

Auch die Molkerei wird mehrfach kontrolliert: Von der Lebensmittelaufsicht und privaten Kontrollstellen. Erstere prüft, ob alle Gesetze eingehalten werden. Die privaten Kontrollstellen stellen sicher, dass Richtlinien von Gütesiegeln, die Vorgaben bei Bio und weitere freiwillige Verpflichtungen eingehalten werden. Gelangt die Milch von der Molkerei in die Frischdienstlager und von dort weiter in die Filialen des Lebensmittelhandels, werden die Kühlkette und die optisch erkennbare Unversehrtheit der Milchpackungen jeweils noch einmal geprüft. Selbst wenn die Milch bereits fertig abgepackt im Supermarktregal steht, kann sie noch überprüft werden. Auch hier kontrolliert die Lebensmittelaufsicht. Geprüft wird etwa, ob die Milch nach Vorschrift gekühlt ist und ob das Einzelhandelsunternehmen die Hygienerichtlinien einhält. Außerdem nimmt die Behörde Proben der Milch und untersucht, ob mikrobiologische Grenzwerte nicht überschritten werden.

Zuletzt geändert: Sonntag, 21. Januar 2018, 22:31