1. Urheberrecht & Schule

Das Internet bietet eine Vielzahl an Materialien, Bildern, Videos und Texten, die zur Gestaltung von Unterrichtsmaterialien oder zur Vertiefung von Unterrichtsinhalten geeignet erscheinen. Allerdings dürfen Bilder, Videos, Musik & Co aus dem Internet nicht einfach so für die Erstellung von Unterrichtsmaterialien oder die Vorführung im öffentlichen Rahmen verwendet werden.

Bilder, Videos, Literatur und Musik sind oftmals durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, dass lediglich der Urheber, also der- bzw. diejenige, der/die das Werk geschaffen hat, das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung hat.

Paragraph_SymbolbildVerwenden wir für die Gestaltung von Unterrichtsmaterialien selbst erstellte Grafiken oder Zeichnungen oder selbst aufgenommene Fotos, stellt dies kein Problem dar. Sollen allerdings Bilder aus dem Internet verwendet werden, muss darauf geachtet werden, dass Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden.

Die Schule stellt jedoch eine kleine Ausnahme dar: § 42/6 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes besagt, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte für Unterrichtszwecke in Klassenstärke vervielfältigt werden dürfen. Davon ausgenommen sind allerdings Schulbücher. Für Schulfeste, Elternabende, Schulveranstaltungen etc. gilt diese Regelung allerdings NICHT, da es sich dabei nicht um Unterricht handelt.

Um sich jedoch auf der sicheren Seite zu bewegen, empfiehlt sich die Verwendung von freien Bildungsinhalten (Open Educational Resources) beziehungsweise von frei bzw. unter bestimmten Vorgaben zu verwendenden Bildern, Videos und Musik.