Im Lebensmittelrecht sind bestimmte Regeln festgelegt, die eingehalten werden müssen, wenn man mit Lebensmitteln arbeitet. Also Lebensmittel herstellt, verarbeitet, lagert, verpackt, befördert oder verkauft. Die Lebensmittelaufsicht kontrolliert, ob diese Regeln eingehalten werden und überprüft, ob die Lebensmittel für den Menschen unbedenklich sind, also ohne Gefahr verzehrt werden können.