6. Bio-Milch

Quelle: Land schafft Leben, CC BY-ND 4.0

Die biologische Landwirtschaft stellt höhere Anforderungen an das Tierwohl und die Tierhaltung als konventionelle Betriebe. Hier sind zum Beispiel mehr Platz im Stall sowie regelmäßigere Bewegungsmöglichkeiten vorgeschrieben: Kühe müssen an mindestens 120 Tagen im Jahr Auslauf ins Freie haben. Bei geeignetem Wetter und wenn es die Gegebenheiten am Betrieb erlauben, können sie auf die Weide. Die Kühe dürfen nur bei kleinen Bio-Betrieben angebunden werden. Dies ist nur dann erlaubt, wenn ein Betrieb weniger als 35 ausgewachsene Milchkühe hat und Stall sowie Weidegang besonders tiergerecht gestaltet sind. Die Kühe das ganze Jahr über im Stall anzubinden ist ausnahmslos verboten! Meistens leben die Milchkühe auf biologischen Betrieben aber in einem Laufstall, wo sie sich frei bewegen können und auch ein Auslauf ins Freigelände möglich ist.

Auch die Fütterung der Tiere ist genau vorgegeben. Mehr als die Hälfte des Futters muss Raufutter sein, also zum Beispiel Heu, Silage oder frisches Gras und Klee. Der Einsatz von Getreide und anderem Kraftfutter ist begrenzt. Das gesamte Futter muss aus biologischem Anbau sein. Für dessen Erzeugung es auch sehr strenge Regeln gibt, z.B. welche Mittel dabei verwenden werden dürfen. Düngen darf der Bauer seine Felder nur mit organischen Mitteln wie Kuhmist.

Bei Bio-Betrieben wird sehr streng kontrolliert, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Mindestens einmal jährlich stellt eine unabhängige Stelle fest, ob alle Vorschriften der biologischen Wirtschaftsweise eingehalten werden. Wenn nicht, darf die Milch nicht mit dem Hinweis auf die biologische Produktion verkauft werden.