Lernmaterial: Tierwohl & Tierhaltung

1. Einleitung

Gesetzliche Bestimmungen legen Mindeststandards fest, wie Rinder in Österreich gehalten werden können– beispielsweise hinsichtlich Bewegungsmöglichkeiten (Auslauf, Weide), Stallklima (Helligkeit, Temperatur, Lärm), Zugang zur Tränke und Fütterung (Gras, Heu, Silage) etc. In der Rinderhaltung sind nach österreichischem Gesetz 90 Tage Auslauf vorgeschrieben. Im Auslauf muss sich die Kuh frei bewegen können, darf also nicht angebunden sein. Eine Ausnahme ermöglicht nur für einige wenige Betriebe die Ganzjahresanbindehaltung, das heißt Bauern dürfen die Kühe unter Umständen das ganze Jahr angebunden halten.

Bist du neugierig geworden, wie es in den unterschiedlichen Ställen aussieht und was die Bauern alles für Tierwohl und Tiergesundheit unternehmen? In diesem Video nehmen dich einige Bauern mit zu sich in den Stall und auf die Weide:

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