Die Konservierung von Lebensmitteln ist sehr wichtig, denn sie verleiht ihnen nicht nur andere, neue geschmackliche Nuancen, sondern sorgt auch dafür, dass wir uns trotz unserer Lagermöglichkeiten im z.B. Kühlschrank nicht unnötig schwer tun. Stattdessen können wir gerade heute fast alles langfristig einlagern und in die Vorratskammer aufnehmen - und uns sicher sein, dass es auch nach einiger Zeit noch gut schmeckt und vor allem ungefährlich ist.

Zwei wichtige Begriffe in diesem Zusammenhang sind:

Das Mindesthaltbarkeitsdatum, oder die empfohlene Aufbrauchfrist, ist ein auf Fertigpackungen anzugebendes Datum, das angibt, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeits- und nicht um ein Verfalldatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrfähig.

Sensible Lebensmittel wie Fleisch, frischer Fisch oder Rohmilch, die mit dem Vermerk „Zu verbrauchen bis ...“ gekennzeichnet sind, dürfen nach Ablauf des angegebenen Zeitpunktes nicht mehr verkauft werden. Das heißt allerdings nicht, dass solche abgelaufenen Produkte im Haushalt nicht mehr verzehrt werden dürfen. Sie müssen auch nicht von vornherein als verdorben oder gar gesundheitsschädlich angesehen werden.

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Zuletzt geändert: Dienstag, 9. Oktober 2012, 13:24